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Mit dem Datum vom 24.02.2016 hat das Kultusministerium folgende Festlegung zur Ermittlung der Gesamtnote in der schriftlichen Abiturprüfung getroffen und damit vorherige Ausführungen präzisiert:

 

„Gemäß EPA werden in den Alten Sprachen die Teilleistungen „Übersetzung“ und „Interpretation“ gesondert bewertet. Aus den Teilbewertungen ergibt sich im Verhältnis der Anteile an der schriftlichen Leistung die Gesamtbewertung. Treten bei der Ermittlung der Ergebnisse Bruchteile auf, ist nach Bewertung aller Prüfungsteile ausschließlich am Ende nach dem üblichen mathematischen Verfahren einmal zu runden.“

 

Die neuen Stundentafeln gelten bereits seit dem 1.8.2015 für die Jahrgänge 5-8 (aufsteigend). Da das Kerncurriculum für das Fach Latein noch nicht in aktualisierter Form vorliegt, hat das Kultusministerium mit Schreiben vom 21.04.2016 festgelegt, wie das Angebot von Latein als dritter Fremdsprache in Profilunterricht bzw. Wahlunterricht ab Jahrgang 8 umgesetzt werden soll:
„Die Klassen 8-10 dienen dem Spracherwerb, der anhand von Kunsttexten und adaptierten Originaltexten eines Lehrbuchs erfolgt (Kerncurriculum Latein Sek I – KC I -, S. 23). Für den Spracherwerb stehen im Profilunterricht der Klassen 8 bis 10 insgesamt 12 Stunden zur Verfügung, in denen die im Kerncurriculum beschriebenen Kompetenzen der linken und mittleren Spalte in den Kompetenzbereichen Sprache, Text und Kultur zu erwerben sind.

Für den Unterricht von Latein als Wahlsprache gilt entsprechend, dass nur ein vierstündiger Unterricht in den Klassen 8 bis10 zu den verschiedenen Latina führt.

In der Einführungsphase kann im ersten Halbjahr eine Übergangslektüre mit adaptierten Texten der für das Kleine Latinum vorgesehenen Originallektüre vorgeschaltet werden (vgl. KC I, S. 23, Anm. 9). Mit der Lektürephase beginnt die Einführung in die sachgerechte Nutzung des Wörterbuches (vgl. KC I, S. 14, Anm. 3).
Zur Übersicht über die Progression der Textkompetenz gilt die Tabelle auf S. 23 des KC I entsprechend mit der Änderung: statt „Latein ab Schuljahrgang 7“ ist zu lesen „Latein ab Schuljahrgang 8“; ebenso ist in den einzelnen Spalten „Schuljahrgang 9“ durch „Schuljahrgang 10“, „Schuljahrgang 10“ durch „Schuljahrgang 11“ und „Schuljahrgang 11“ durch „Schuljahrgang 12“ zu ersetzen.“

Mit Blick auf die Vergabe der Latina ergibt sich dadurch, dass Kurse mit Schülerinnen und Schülern, die Latein ab Klasse 8 gelernt haben, in Jahrgang 11 noch getrennt von Schülerinnen und Schülern, die Latein ab Klasse 6 (oder 5) gelernt haben, unterrichtet werden müssen.

 

In der Kursstufe können die Lateinkurse, die in Klasse 6 (oder 5) und in Klasse 8 begonnen haben, gemeinsam unterrichtet werden, so dass die Kurse auf grundlegendem und / oder erhöhtem Niveau gestärkt werden durch diese mögliche Zusammenlegung.

Die Vergabe der Latina wird sich laut der Anhörfassung der Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK) - ein Beschluss darüber steht jedoch noch aus - wie folgt regeln: 

 

Nieders. (G9)

Kleines Latinum

Latinum

Großes Latinum

Lateinunterricht

ab Klasse 5/6

  • bei Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend“

·    am Ende der Einführungsphase 05 Punkte

  • in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte oder
  • Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

in 8-10 vierstündig erteilter Latein-unterricht ab Klasse 8

 

  • am Ende der Einführungsphase 05 Punkte“
  • in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
  • in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 05 Punkte oder
  • Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten