Da die Überarbeitung der Kerncurricula in Latein und Griechisch erst in diesem Schuljahr geschehen wird, müssen wir derzeit mit Übergangsregelungen auf der Basis der alten KC arbeiten.

Für den Griechisch-Mittelstufenunterricht ist das KC für die Jahrgänge 7-9 nun für die Jahrgänge 8-10 anzuwenden. Der Profilunterricht im ersten Lernjahr (Klasse 8) ist nun 4-stündig (vormals 3-stündig in Klasse 7).

Für den Profil- und Wahlunterricht in Latein (3. Fremdsprache) hat das Kultusministerium am 21.04.2016 folgende Übergangsregelung festgelegt:

„Da das Kerncurriculum für das Fach Latein derzeit noch nicht in aktualisierter Form vorliegt, wird der Latein-Profilunterricht bzw. -Wahlunterricht ab Schuljahrgang 8 folgendermaßen geregelt:
Die Jahrgänge 8 bis 10 dienen dem Spracherwerb, der anhand von Kunsttexten und adaptierten Originaltexten eines Lehrbuchs erfolgt (Kerncurriculum Latein Sek I – KC I –, S. 23). Für den Spracherwerb stehen im Profilunterricht der Jahrgänge 8 bis 10 insgesamt 12 Stunden zur Verfügung, in denen die im Kerncurriculum beschriebenen Kompetenzen der linken und mittleren Spalte in den Kompetenzbereichen Sprache, Text und Kultur zu erwerben sind.
Für den Unterricht von Latein als Wahlsprache gilt entsprechend, dass nur ein vierstündiger Unterricht in den Jahrgängen 8 bis 10 zu den verschiedenen Latina führt.
In der Einführungsphase kann im ersten Halbjahr eine Übergangslektüre mit adaptierten Texten der für das Kleine Latinum vorgesehenen Originallektüre vorgeschaltet werden (vgl. KC I, S. 23, Anm. 9). Mit der Lektürephase beginnt die Einführung in die sachgerechte Nutzung des Wörterbuches (vgl. KC I, S. 14, Anm. 3).
Zur Übersicht über die Progression der Textkompetenz gilt die Tabelle auf S. 23 des KC I entsprechend mit der Änderung: statt „Latein ab Schuljahrgang 7“ ist zu lesen „Latein ab Schuljahrgang 8“; ebenso ist in den einzelnen Spalten „Schuljahrgang 9“ durch „Schuljahrgang 10“, „Schuljahrgang 10“ durch „Schuljahrgang 11“ und „Schuljahrgang 11“ durch „Schuljahrgang 12“ zu ersetzen.“

Für den Lateinunterricht von Jahrgang 6 (5) bis 10 gibt es keine Übergangsregelungen des Kultusministeriums. Daraus folgt, dass der im gültigen KC für die Jahrgänge 6 (5) bis 9 festgelegte Kompetenzerwerb sinnvoll auf die Jahrgänge 6 (5) bis 10 ausgeweitet werden muss, wobei Sie bitte berücksichtigen, dass im 2. Halbjahr von Klasse 9 mit der Übergangslektüre (adaptierte Texte) und in Klasse 10 mit der Anfangslektüre begonnen werden soll. Dabei können in im 2. Halbjahr von Klasse 9 noch sprachliche Phänomene zur Ergänzung des Spracherwerbs im Rahmen der ersten Lektürearbeit eingeübt werden.
Zu erwarten ist, dass für die zweite Fremdsprache das Kleine Latinum in G9 am Ende von Klasse 10 erworben werden kann.

Bitte beachten Sie außerdem, dass sich je nach gewählter Stundentafel die zur Verfügung stehenden Stunden bis zum Jahrgang 10 unterscheiden (19 (23*) in Stundentafel 1 und 17 (21*) in Stundentafel 2) ‼! (* bei Beginn der 2. FS in Klasse 5)