Rerum antiquarum certamen

Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2013/14"

Wie bereits im Internet unter www.NAVonline.de nachzulesen, wird der Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2013/14", getragen vom Niedersächsischen Altphilologenverband (NAV), 2013 zum 16. Mal ausgeschrieben. Er soll Schülerinnen und Schüler anregen, die im Latein- und Griechischunterricht erworbenen Kenntnisse anzuwenden und in der Auseinandersetzung mit der Antike über Inhalt und sprachliche Gestalt von Texten nachzudenken sowie die überlieferten Normen und Verhaltensweisen und literarischen Ausdrucksformen zu modernen in Beziehung zu setzen.

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler niedersächsischer Gymnasien und Gesamtschulen der Jahrgänge 11 und 12.

Nach dem großen Erfolg der letzten Durchgänge hier nun einige Informationen für alle, die den Wettbewerb noch nicht kennen:

Der Wettbewerb umfasst drei Runden, darunter zwei schriftliche Aufgaben, die am Schulort erarbeitet werden müssen:

  • eine Übersetzung aus dem Lateinischen (wahlweise auch aus dem Griechischen); zur Übersetzung gehören einige Zusatzaufgaben; Benutzung eines Lexikons bzw. eines elektronischen Wörterbuchs ist gestattet; Arbeitszeit (unter Aufsicht): 180 Minuten.
  • Landesweit einheitlicher Klausurtermin: 29. Oktober 2013!
  • eine Hausarbeit (Bearbeitungszeit: 5 Wochen) über ein vom NAV gestelltes Thema; dabei stehen mehrere Themen zur Auswahl. Die Themen werden vor den Weihnachtsferien an die Schulen verschickt. Voraussetzung zur Teilnahme am Hausaufsatz: mindestens 10 Punkte in der Klausur!
  • Landesweit einheitliche Bearbeitungszeit: 02. Januar 2014 – 06. Februar 2014!

Die Landesbesten unterziehen sich zudem einem zentralen Kolloquium in Wolfenbüttel (03.-05. Juli 2014). Sie halten dort ein Kurzreferat über ein frei zu wählendes Thema aus dem Bereich der Alten Sprachen. Eine Diskussion schließt sich an. Außerdem werden Vertreter der Studienstiftung des deutschen Volkes Einzelgespräche mit den Kolloquiumsteilnehmern führen.

Die Korrektur der Klausuren erfolgt in den jeweiligen Schulen (wie beim Abitur mit Referent und Korreferent). Neu seit dem Durchgang 2011/12: Auch Korrektur und Bewertung der Hausarbeiten erfolgen an den jeweiligen Schulen. Der NAV entscheidet über die Einstufung im Wettbewerb. Eine Wettbewerbsarbeit kann Grundlage für eine mögliche Meldung zur besonderen Lernleistung sein, sofern eine Bewertung mit mindestens 13 Punkten vorliegt. Weitere Hinweise zum Ablauf des Wettbewerbs entnehmen Sie bitte dem Aufsatz Die besondere Lernleistung in der Abiturprüfung – Hinweise und Empfehlungen für die Schulen (SVBl. 10/1998, 333ff). Auf die Ausführungen im Aufsatz von Rolf Bade, Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – Ergänzende Hinweise und Erläuterungen zu den jüngsten Änderungen (SVBl. 6/2007, 210-214, insbesondere 211, r.S. unten!), wird ausdrücklich hingewiesen. Die Ausführungen in der AVO-GOBAK entsprechend der für die in Frage kommenden Jahrgänge jeweils gültigen Fassung sind in jedem Fall zu beachten.

Alle, die am Wettbewerb teilnehmen, erhalten eine Urkunde über ihre Beteiligung. Von den Absolventinnen und Absolventen des Kolloquiums werden zwei in die Förderung eines Studiums an einer wissenschaftlichen oder technischen Hochschule durch die Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen; für das übrige Teilnehmerfeld des Kolloquiums sind Buchpreise im Wert von je ca. € 200,-- vorgesehen.

Anmeldungen durch die betreuende Lehrkraft richten Sie bitte bis zum 20. September 2013 an:

OStR Edgar Barwig
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück

entweder schriftlich oder per Fax (05439/9405550) oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Herr Barwig gibt gerne weitere Auskünfte. Tel. dienstl. (05439) 94050 bzw. privat (05462) 962829. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Stufen des RAC erfolgen aber noch mit der Zusendung der Klausuren und der Hausarbeitsthemen.
Der Niedersächsische Altphilologenverband bittet die in Frage kommenden Schulen sowie alle Lehrkräfte der Alten Sprachen um ihre bewährte Mithilfe bei der Organisation des Wettbewerbs. Er weist zugleich darauf hin, dass der Schülerwettbewerb „Alte Sprachen" ein vom Land geförderter Wettbewerb ist (vgl. EB-AVO-GOBAK 2.4).

Der Beauftragte für Wettbewerbe im Vorstand des NAV