Wettbewerbe

Zum Zwecke der Förderung der Alten Sprachen über den Schulunterricht hinaus schreibt der Niedersächsische Altphilologenverband in regelmäßigen Abständen altsprachliche Wettbewerbe aus.

Dieses "Rerum Antiquarum Certamen" soll Schülerinnen und Schüler anregen, die im Latein- und Griechischunterricht erworbenen Kenntnisse anzuwenden. In dieser Form der Auseinandersetzung mit der Antike bekommen sie die Gelegenheit, vertiefend über Inhalt und sprachliche Gestalt von Texten nachzudenken sowie die überlieferten Normen und Verhaltensweisen und literarischen Ausdrucksformen zu modernen in Beziehung zu setzen.

Seit vielen Jahren werden diese Wettbewerbe mit großem Erfolg betrieben, in 2002 immerhin die 10. Ausschreibung, an der sich zahlreiche Gymnasien und Gesamtschulen Niedersachsens in Klausuren, Hausarbeiten und Kolloquien mit hohem Engagement beteiligten.

hab-wegweiser

Am 5. Juli 2014 fand -nunmehr zum 5. Mal- der Festakt anläßlich der Ehrung der Landessieger des Rerum Antiquarum Certamen (RAC) in der ehrwürdigen Herzog-August-Bibliothek zu Wolfenbüttel statt.

IMG 8471

Mit einem feierlichen Festakt in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel wurden am vergangenen Samstag die Landessieger des "Rerum Antiquarum Certamen" 2013/14 geehrt.

Ein ausführlicher Bericht und weitere Bilder in Kürze hier an dieser Stelle!

Begrüßungsrede, gehalten von Burghard Gieseler

aus Anlass der feierlichen Verleihung der Stipendien der Studienstiftung des deutschen Volkes

an die Sieger des Rerum Antiquarum Certamen

am 5. Juli 2014

in der Herzog August Bibliothek, Wolfenbüttel

Liebe Landessieger, wer von Ihnen schon einmal an diesem Festakt teilgenommen hat – was, wie ich zugebe, wenig wahrscheinlich ist - , dem dürfte gleich auffallen, dass ich die Begrüßung der Landesbesten gerne mit einem Hinweis auf den etymologischen Ursprung des Wortes „Schule" beginne.

  1. Insani Spectatores! Hysterie im Fanblock!
    Eine sozialkritische Analyse der antiken und modernen Fankultur.
    Textgrundlage: Plinius, epistulae 9,6
  2. Party Time – Luxus und Dekadenz in Petrons Satyrica und Suzanne Collins‘ Catching Fire
    Textgrundlage: Petron, Cena Trimalchionis
    Hinweis: Zur Aufgabenstellung gehört eine begründete Auswahl passender Textabschnitte
    aus beiden Werken.
  3. Die Funktionalisierung der römischen Frühgeschichte in Vergils Aeneis
    Textgrundlage: Vergil, Aeneis VIII 626-674
  4. Lass die Leute reden…“ Die Allmacht der Fama
    Textgrundlage: Vergil, Aeneis IV 173-194
  5. Das solarium Augusti – nur eine Sonnenuhr, funktionell und schön anzusehen?
    Textgrundlage: Sueton, De vita Caesarum II, cap. 28,3; Vergil, Aeneis I 286-296
  6. Romulus bei Cicero
    Textgrundlage: Cicero, De re publica II, 4
  7. Die Witwe von Ephesus – ein Musterbeispiel römischer Sittsamkeit?
    Textgrundlage: Petron, Satyrica, Kap. 111f.
  8. Odysseus und der Zorn des Poseidon
    Zur Aufgabenstellung gehört eine begründete Auswahl passender Textabschnitte aus Homers Odyssee
  9. Kallikles und Hitler
    Textgrundlage: Platon, Gorgias 483c6 – 484c3
  10. Perseus und Percy Jackson
    Textgrundlage: Homer, Ilias XIV, 320; Hesiod, Theogonie 270ff.
  11. Odysseus und Kalypso
    Textgrundlage: Homer, Odyssee V, 192-227

Sehr geehrte Kollegin/ Sehr geehrter Kollege,

der erste Durchgang des Wettbewerbs „Rerum Antiquarum Certamen“ ist vorüber. Bei insgesamt 67 teilnehmenden Schulen haben mehr als 220 Schülerinnen und Schüler in der Klausur ein zweistelliges Ergebnis erzielt. Diese haben nun die Gelegenheit, an der zweiten Runde, der Hausarbeit, teilzunehmen. Gegenüber den Durchgängen bis einschl. 2009/10 ist das Verfahren geändert:

  • Mit diesem Schreiben erhalten Sie eine Liste „Themen für die Hausarbeit“. Aus den angebotenen Themen kann der/die Schüler/in ein Thema frei wählen. Ob die Klausur in Latein oder in Griechisch geschrieben wurde, ist für die Wahl des Hausarbeitsthemas im Prinzip ohne Bedeutung. Eine Auseinandersetzung mit dem angegebenen Originaltext ist jedoch verpflichtend.
  • Hinsichtlich der Art der Hausarbeit zitiere ich aus dem SVBl. 1998, S. 333ff:

„Der Umfang der Hausarbeit kann wegen der freien Themenstellungen und wenig gelenkten Bearbeitungsmöglichkeiten nur schwer quantifiziert werden, doch sind die Anforderungen an die Facharbeit (15 Textseiten in Maschinenschrift) deutlich zu überschreiten. Die Formvorschriften für Facharbeiten sollten, soweit mit der Art der Arbeit vereinbar, angewandt werden.
Wettbewerbsarbeiten der zweiten Stufe (Hausarbeiten), die mit mindestens 13 Punkten beurteilt worden sind, können als besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden.“

Die freie Gestaltungsmöglichkeit dieser Hausarbeit, die auch Hörspiele, Videofilme, Karikaturen etc. umfassen kann (aber nicht muss), sei noch einmal betont. Korrektur und Bewertung aller Hausarbeiten finden an den jeweiligen Schulen statt.


Grund dafür ist die Möglichkeit, dass die HA Grundlage einer Meldung zur Besonderen Lernleistung (BL) sein kann. Auf die entsprechenden Passagen in der AVO-GOBAK (insbesondere §§ 2.2; 9.2 und 11) sowie den EB-AVO-GOBAK (insbesondere §§ 2; 9.11-13 und 11) wird ausdrücklich verwiesen! Der gesamte Komplex der BL ist Sache der jeweiligen Schulen. Die Bewertung der Hausarbeit im Rahmen der BL ist also von der jeweiligen Schule, nicht vom Niedersächsischen Altphilologenverband, durchzuführen. Da ein einheitliches Bewertungsverfahren der Hausarbeiten Voraussetzung für die Organisierbarkeit des Wettbewerbs ist, ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Die Bearbeitungszeit für die HA beträgt 5 Wochen (s. Zeitplan unten). - Die Korrekturzeit für die HA an den jeweiligen Schulen beträgt ebenfalls 5 Wochen
    (s. Zeitplan). Dieser Zeitrahmen ist einzuhalten.
    Die Korrektur erfolgt nach den Bestimmungen zur BL, in jedem Fall aber, auch wenn keine Meldung zur Besonderen Lernleistung geplant ist,durch Referent/in und Korreferent/in. Ein schriftliches und unterschriebenes Gutachten ist in jedem Fall zu erstellen.
  • Senden Sie die korrigierten und mit einem Gutachten versehenen Hausarbeiten (Bewertung: 10 Punkte und höher) anschließend bis zum angegebenen Termin an mich (s. Adresse unten). - Für den Fall, dass die HA im Rahmen der BL eingereicht werden soll, sei noch einmal auf EB-AVO-GOBAK § 11.1 verwiesen. Es wird daher dringend angeraten, mehr als ein Exemplar der Hausarbeit anzufertigen, da von Seiten des NAV die HA nicht bis zum letzten Unterrichtstag vor der schriftlichen Abiturprüfung zurückgeschickt werden können. s. Seite 2
  • Nur Schülerinnen und Schüler, die in der Klausur ein Ergebnis von mind. 10 Punkten erlangten, sind für die Hausarbeit teilnahmeberechtigt. Eine Abweichung hiervon führt zur Disqualifikation von Seiten des NAV.

Der NAV stuft die Hausarbeiten lediglich im Rahmen des Wettbewerbs ein.

  • - Die Hausarbeiten sollten zur Vereinfachung etwaiger Benachrichtigungen mit vollständigem Namen, aktueller Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit (Fon, E-Mail) des/der Schüler/in versehen sein. Eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit mit persönlicher Unterschrift des/der Anfertigenden muss ebenfalls vorliegen.
  • Der NAV akzeptiert ausschließlich individuelle Schülerleistungen.

- Bitte achten Sie auf einen korrekten Sprachgebrauch. Im Rahmen des RAC entstehen keine Fach- oder Seminararbeiten, sondern ausschließlich Hausarbeiten!

 

Zeitplan:
Bearbeitungszeit der Hausarbeiten: 02. Januar 2014
bis 06. Februar 2014
Korrekturzeit der Hausarbeiten: bis 13. März 2014

Übersendung an mich: bis 19. März 2014:
Einstufung durch den NAV: voraussichtlich bis

Ende April 2014

 

Eine Mitteilung über die Ergebnisse erfolgt sukzessive ab Mai 2014. TeilnehmerInnen, die in das Kolloquium (dritte Wettbewerbsrunde) berufen werden, werden gesondert angeschrieben.
Kolloquium Wolfenbüttel: 03.07. – 05.07.2014
Preisverleihung in der Herzog-August-Bibliothek: 05.07.2014

 

Mit freundlichem Gruß


Bersenbrück, den 11.12.2013
OStR Edgar Barwig
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück
Tel. dienstl. (05439) 94050 bzw. privat (05462) 962829
Fax: dienstl. (05439) 94 05550
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rerum antiquarum certamen
Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2013/2014“

Sehr geehrte Kollegin/ Sehr geehrter Kollege,

anbei finden Sie als Anlage die Klausuren für Latein und Griechisch hinsichtlich des „Rerum Antiquarum Certamen“ nebst Erwartungshorizont. Kopieren Sie bitte die Vorschläge entsprechend Ihrem Bedarf (für Schüler natürlich ohne Erwartungshorizont).

Verbindliches Datum für die Klausur: 29.10.2013

Zum Ablauf dieser ersten Runde des Wettbewerbs noch einige Hinweise:

Rerum antiquarum certamen

Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2013/14"

Wie bereits im Internet unter www.NAVonline.de nachzulesen, wird der Schülerwettbewerb „Alte Sprachen 2013/14", getragen vom Niedersächsischen Altphilologenverband (NAV), 2013 zum 16. Mal ausgeschrieben. Er soll Schülerinnen und Schüler anregen, die im Latein- und Griechischunterricht erworbenen Kenntnisse anzuwenden und in der Auseinandersetzung mit der Antike über Inhalt und sprachliche Gestalt von Texten nachzudenken sowie die überlieferten Normen und Verhaltensweisen und literarischen Ausdrucksformen zu modernen in Beziehung zu setzen.

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler niedersächsischer Gymnasien und Gesamtschulen der Jahrgänge 11 und 12.