
Die neue Oberstufenverordnung (VO-GO) ist zu Teilen zum 1.8.2016 in Kraft getreten. Andere Teile werden erst wirksam, wenn der derzeitige Jahrgang 9 in die Jahrgangsstufe 11 überwechselt.
Überrascht hat uns in der neuen Verordnung über die gymnasiale Oberstufe in § 11.2 die Sonderregelung für Latein-Grundkurse, für die dort vier Stunden vorgesehen sind, wenn sie als Prüfungskurse angeboten werden.
Dem NAV war es in seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf der VO-GO vom 10.02.2016 im Rahmen der Anhörung zwar wichtig, dass der in Klasse 11 neubeginnende Lateinunterricht auch in der Qualifikationsphase als vierstündiger Grundkurs weitergeführt wird, damit weiterhin eine Abiturprüfung und so auch der Erwerb des Latinums möglich sind.
Die Vierstündigkeit für Latein-Grundkurse, in denen der Lateinunterricht aus Jahrgang 5, 6 oder 8 fortgeführt wird, ist aus unserer Sicht aber nicht notwendig und könnte vielmehr Schülerinnen und Schüler aufgrund der Mehrbelastung gegenüber anderen Fächern abschrecken, Latein fortzuführen. Häufig werden ja keine reinen gA-Prüfungskurse in Latein eingerichtet, sondern es sind auch immer Schülerinnen und Schüler nur wegen ihrer Belegverpflichtung oder aus Interesse am Großen Latinum in den Lateinkursen. Gerade für diese Schülerinnen und Schüler könnte die vierte Stunde eine unverständliche Mehrbelastung darstellen, auch wenn diese für die Prüflinge mehr Trainingsmöglichkeiten bedeuten könnte.
Der NAV ist derzeit mit dem Kultusministerium im Dialog, um die für das Fach Latein beste Lösung zu erreichen. Bitte geben Sie uns gerne eine Rückmeldung, wie Sie die Regelung in der VO-GO § 11.2 beurteilen.
Die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe – soweit veröffentlicht - finden Sie ebenfalls unter: http://www.schure.de/22410/vo-go.htm