Aus dem Kultusministerium wurde erneut bestätigt, dass die derzeit in der VO-GO genannte Wochenstundenzahl für den fortgeführten Lateinunterricht ein Fehler sei, der bei der nächsten Änderung der VO-GO behoben werde.

In Anlage 1 und Anlage 2 sind derzeit 4 Wochenstunden genannt, nicht 3 Wochenstunden, wie es richtig lauten müsste. Fortgeführter Lateinunterricht ist - wie auch der Unterricht in allen anderen Sprachen - dreistündig zu erteilen.

Eine Vierstündigkeit in den Jahrgängen 11-13 gilt nur für den in der Einführungsphase neubeginnenen Sprachunterricht.