Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,
nutzen Sie die Gelegenheit, im Zeitraum kurz vor den Sommerferien einen Tagesausflug nach Göttingen zu unternehmen und ein bisschen Uni-Luft zu schnuppern!
Tag der Alten Sprachen
an der Georgia Augusta in Göttingen
am 14. Juni 2024,
10.30 - 16 Uhr
10.30 - 11.45 Uhr Zentrales Hörsaalgebäude (ZHG 105), Platz der Göttinger Sieben,
Information zum Studium der Alten Sprachen von Nadine Fröhlich
sowie zwei Kurzvorträge mit Bezug zu Zentralabiturthemen:
- „Gott und Mensch in Homers Odyssee“ von Prof. Dr. Heinz-Günther Nesselrath
- „Ciceros de officiis: antike und moderne Tugend im Vergleich“ von Prof. Dr. Peter Kuhlmann
- selbstverständlich mit Nachfragemöglichkeit bei den Experten!!
11.45 - 13.00 Uhr Mittagspause mit Essensmöglichkeit in der Mensa
(bezahlt vom NAV)
13.00 - 14.00 Uhr sechs verschiedene Workshops zu altsprachlichen Themen, u.a. zu:
1. Griechisches Alltagsleben in Papyrusbriefen (Prof. Dr. Peter Kuhlmann)
2. Bridge over troubled water – Caesars Rheinüberquerung in Caes. Gall. 4.16–19 (Sophie Maas)
3. Wie klingen Vergil, Ovid und Co.? Zum Vortrag lateinischer Dichtung (Dr. Nils Jäger)
4. „Mensch und Natur in der Antike“ am Beispiel des älteren Plinius: Studentische Tutorien zu einem Proseminar (Vanessa Krieb / Stephanie von Gemmingen)
5. „Warum wir heute Eulen nach Athen tragen" – Alte Sprachen auf antiken Münzen (Johannes Wegener)
6. Latein war nicht nur die Sprache der Römer: Das Fortleben des Lateinischen im Mittelalter und der Frühen Neuzeit (Lars Wattenberg)
14.00-15.00 Kaffeetrinken und Austausch mit Studierenden im Seminargarten – für Interessierte eine Führung durch die Seminarbibliothek
15.15-16.00 Abgusssammlung
Der NAV spendiert allen Teilnehmenden das Mittagessen in der Mensa!
Zur Übersicht über die Teilnehmerzahl bitten wir Sie daher, in einer kurzen Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzukündigen, mit wie vielen Schüler(innen) Sie nach Göttingen kommen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der NAV lädt herzlich ein zum Landestag mit griechischem Schwerpunkt nach Hannover ins Kaiser-Wilhelm-und-Ratsgymnasium am Freitag, dem 13. September 2024
Für den Hauptvortrag zum Zentralabiturthema Medea konnten wir Prof. Dr. Bernhard Zimmermann (Freiburg) gewinnen! Auch Arbeitskreise zu den lateinischen Zentralabiturthemen werden angeboten!
Prof. Dr. Bernhard Zimmermann
Fremde und Frau. Euripides' Medea
In dem Vortrag wird die 431 v. Chr. aufgeführte Medea im literaturgeschichtlichen Zusammenhang der Auseinandersetzung der Griechen mit dem Fremden vorgestellt und der Frage nach der Bedeutung und Funktion tragischer Protagonistinnen nachgegangen.
Gemeinsame Erklärung der Fachverbände
Fachverband Moderne Fremdsprachen in Niedersachsen
Niedersächsischer Altphilologenverband
Am 27. Juni 2025 hat das Niedersächsische Kultusministerium die schulfachlichen Eckpunkte zur Neugestaltung der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe mit der Versendung an alle Gymnasien und Gesamtschulen veröffentlicht.
Die in diesem Eckpunktepapier geplante Stundentafel sieht unter den verpflichtend zu belegenden Fächern - „Pflichtbereich“ mit 14 und „Wahlpflichtbereich I“ mit 10 Wochenstunden - nur eine fortgeführte Fremdsprache vor. Hier wird Englisch dominieren, weil die Schulen die in Jahrgang 11 belegte Fremdsprache auch für die Jahrgänge 12 und 13 garantieren müssen. Somit ist sehr ernsthaft zu befürchten, dass an den allermeisten niedersächsischen Gymnasien in der Sekundarstufe II Französisch, Latein und Spanisch aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr als fortgeführte Fremdsprache angeboten werden könnte.
Im Wahlbereich I wäre eine Fremdsprache gar nicht wählbar – das vom Kultusministerium traditionell als sprachlich-literarisch-künstlerisch definierte Aufgabenfeld A wird im Eckpunktepapier auf die Fächer Musik, Kunst, Darstellendes Spiel reduziert. Die Belegung einer zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe II wäre nur noch im Wahlpflichtbereich II möglich. Da Niedersachsen plant, die Zahl der Pflichtfächer zu reduzieren, würden die zweiten Fremdsprachen künftig nur noch im optionalen Bereich rangieren und eine dritte wäre nicht mehr vorgesehen. In der derzeitigen Verordnung haben zwei Fremdsprachen generell den Rang von Hauptfächern des Pflichtbereiches. Eine dritte Fremdsprache kann entsprechend der Anwahlzahlen an den Schulen neu begonnen oder fortgeführt werden.
Derzeit ist die Fortführung ihrer zweiten Fremdsprache in Jahrgang 11 den Schülern garantiert (gemäß VO-GO 8.3.1). Nach den neuen Planungen könnten aber die zweiten Fremdsprachen nur dann fortgeführt werden, wenn die Anwahlzahlen und das schulische Angebot dies ermöglichen. Eine Schwerpunktsetzung im sprachlichen Bereich ist im Eckpunktepapier gar nicht mehr vorgesehen – im Widerspruch auch zum betonten Anspruch, die geplante Neuordnung orientiere sich „an den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler“, um ihnen „Flexibilität und Wahlmöglichkeiten“ zu ermöglichen, was auch für sprachlich Interessierte gelten muss. Lediglich Schüler, die in der Mittelstufe keine zweite Fremdsprache erlernt haben und sie daher vierstündig als Abiturvoraussetzung benötigen, könnten diese neu beginnend erlernen.
Im Wahlbereich II wären für Fremdsprachen maximal 3 bzw. 4 Wochenstunden vorgesehen. Das benachteiligt alle Lernenden, die z.B. aufbauend auf Spanisch/Französisch als dritte Fremdsprache zusätzlich Latein anwählen möchten, oder andersherum auf der Basis von Latein eine moderne Fremdsprache erlernen wollen, die oft als Studienvoraussetzung verlangt wird. Die Fremdsprachen sind somit in der Entwurfsfassung gegenüber den anderen Fächern sehr massiv benachteiligt.
Wir stellen fest: In einer zukünftigen Stundentafel für den Jahrgang 11 müssen die weiteren (zweite und mögliche dritte) Fremdsprachen notwendigerweise mit bis zu 6 bzw. 7 Wochenstunden (wenn eine davon neu begonnen wird) rechtsverbindlich verankert sein. Die Möglichkeit zur Belegung zweier weiterer Fremdsprachen ist auch erforderlich, um z.B. die durch die Kultusministerkonferenz geregelten Abschlüsse „Latinum“ und „Graecum“ erwerben zu können. Vergleichbares gilt für die GER-Niveaustufen in den modernen Fremdsprachen.
Die von der Kultusministerkonferenz verabschiedete „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ formuliert als Mindeststandard unter Punkt 7.3, dass in der Einführungsphase grundsätzlich zwei Fremdsprachen zu belegen sind. Als Ausnahme ist lediglich formuliert, dass eine weitere Fremdsprache entfallen kann, wenn man vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine zweite Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt hat. Die niedersächsischen Planungen sehen nun vor, die bei der KMK als Ausnahme formulierte Variante, mit nur einer Fremdsprache die Sekundarstufe II zu durchlaufen, zum Regelfall zu erklären.
Niedersächsische Schüler würden mit dieser Neufassung in ihrer Studierfähigkeit stark benachteiligt: in ihren Möglichkeiten zum Studium im europäischen Ausland, der Rezeption fremdsprachiger Forschungsansätze und in der Entwicklung ihrer bildungssprachlichen Kompetenzen.
Eine engagierte Spanisch- und Französischkollegin hat in dieser Sache folgende Petition, die wir für unterstützenswert erachten, auf den Weg gebracht:
openpetition.de/!pclhm
Der neue Jahrgang 11 – Reform als Sparprogramm?
Hannover, 3. September 2026
Frau Ministerin Hamburg verkauft ihren Entwurf zur Reform der gymnasialen Oberstufe als einen Gewinn an Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler. Die Ankündigung aber zur Veränderung der Lehrerstundenzuweisung für Klasse 11 (Begründung VO EB Sek-II Abitur S. 2) entlarvt, dass es sich eigentlich nur um ein Einsparmodell zum Nachteil der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler handelt: Während derzeit auch 11. Klassen, die weniger als 26 Schüler haben, mit 30 Lehrerstunden vollständig versorgt werden, sollen in Zukunft den Schulen nur noch pro 26 Elftklässlern 30 Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden, so dass der 11. Jahrgang erheblich unterfinanziert sein wird. So werden z. B. derzeit aus 84 Schülern im 11. Jahrgang einer Schule vier Klassen gebildet, die mit 120 Lehrerstunden versorgt werden. Wird diese Reform wie geplant umgesetzt, werden die gleichen 84 Elftklässler als fiktive 3,2 Klassen gerechnet und erhalten nur noch 96 Lehrerstunden. Dass dies den Spielraum der Schulen, Wahlwünsche tatsächlich anzubieten, erheblich beeinträchtigt, ist unmittelbar augenscheinlich.
Frau Ministerin Hamburg verkauft ihren Entwurf zur Reform der gymnasialen Oberstufe auch als Modernisierung: mehr Schülerorientierung, mehr individuelle Profilbildung, mehr Freiräume, mehr Flexibilität und zugleich eine „breite und vertiefte Allgemeinbildung“ (§ 2 Abs. 2 S 3 VO-SEK II-Abitur). Was sich nach einem bildungspolitischen Konsens anhört, ist ein Widerspruch. Die Reform gibt vor, zwei einander diametral entgegengesetzte Ziele zu vereinen: Allgemeinbildung und maximale Individualisierung. Allgemeinbildung bedeutet dem Begriff nach, dass ein gemeinsames Fundament an Wissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen erworben wird. Individualisierung bedeutet hingegen, dass unterschiedliche Schüler unterschiedliche Bildungswege beschreiten und in unterschiedlichen Fächern unterrichtet werden. Je stärker man das eine verwirklicht, desto weniger kann man das andere realisieren. Man kann nicht gleichzeitig das gemeinsame Fundament ausdünnen und behaupten, gerade dadurch werde die Allgemeinbildung gestärkt!
Schlussendlich soll das Versprechen „größtmögliche[r] Wahlfreiheit“ (Begründung VO EB Sek-II Abitur S. 1) vorab schon planmäßig nicht realisiert werden: Der Entwurf stellt nämlich fest, dass Schulen ihr Fächerangebot aufgrund ihrer Größe begrenzen können (und aufgrund der Lehrerstunden auch müssen!) und Schüler ausdrücklich keinen individuellen Anspruch auf ein bestimmtes Fächer- oder Kursangebot haben (§ 8 Abs. 1 S. 3 VO-SEK II-Abitur). Damit wird aus der angeblich individuellen Oberstufe eine Oberstufe, deren Individualisierung davon abhängt, wo ein Schüler zur Schule geht. Wer an einer großen Schule oder in einer Großstadt mit verschiedenen Gymnasien lernt, hat andere Möglichkeiten als jemand an einer kleinen Schule bzw. im ländlichen Raum. Die Reform verspricht individuelle Freiheit, organisiert aber Bildungsungleichheit. Wer gleiche Bildungschancen will, braucht die verbindliche Festlegung allgemeinbildender Fächer.
Aktuell lernt ein erheblicher Teil niedersächsischer Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in der 11. Klasse drei bzw. vier Fremdsprachen. Im Gegensatz zur Suggestion, dass die Reform mehr Möglichkeiten eröffne, Fremdsprachen zu lernen, soll tatsächlich die zweite Fremdsprache vom derzeitigen Pflichtbereich in den Wahlpflichtbereich II verschoben werden, obwohl die KMK- Vereinbarung 7.3 vorsieht, dass grundsätzlich zwei Fremdsprachen in 11 gelernt werden müssen. Dadurch stünde ein Drittel der aktuell verpflichtend zu belegenden sprachlich-literarischen Bildung der Elftklässler mit Sporttheorie, unbenotetem „Vertiefungsunterricht“ oder anderen allgemeinbildenden Fächern, die nicht mehr verpflichtend belegt werden müssen, in Konkurrenz, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Fremdsprachenkurse stattfinden, äußerst gering ist.
Eine Regierung sollte die bestehende Oberstufe nicht schlechter darstellen, als sie tatsächlich ist, um die eigene Reform besser aussehen zu lassen – zumal da die jetzige Struktur der niedersächsischen Oberstufe mit der überarbeiteten Oberstufenvereinbarung der Kultusministerkonferenz hundertprozentig übereinstimmt (auch hier suggerieren die Verlautbarungen des Kultusministeriums das Gegenteil) und durch anspruchsvolle, wissenschaftspropädeutische, umfangreich allgemeinbildende Anforderungen – sprich: zwei Fremdsprachen, drei Gesellschaftswissenschaften, drei Naturwissenschaften in Jahrgang 11 – besser auf Studierfähigkeit vorbereitet als die neuen Pläne. Durchgehend zeigt sich der sehr durchsichtige Versuch, durch komplizierte Erklärungen dem Lesenden Sand in die Augen zu streuen und die Tatsache, dass allenthalben niedersächsischen Schülerinnen und Schülern nur die niedrigste Stufe des Mindeststandards angeboten werden soll, zu verschleiern.
Wahlfreiheit darf im Bildungsbereich kein Ziel an sich sein. Die entscheidende Frage lautet: Was müssen am Ende alle wissen und können, wenn sie in Niedersachsen die Allgemeine Hochschulreife erwerben? Wenn darauf keine überzeugende Antwort gegeben wird, droht aus der „Individualisierung“ vor allem eines zu werden: die Festlegung dessen, was Schülerinnen und Schüler nicht mehr gemeinsam lernen. Wenn sie sich nicht mehr gemeinsam in andere fremdsprachliche Perspektiven hineindenken, wenn sie nicht mehr gemeinsam Geschichte und Politik diskutieren, leistet das der Zersplitterung der Gesellschaft Vorschub.
Das unerfüllbare Versprechen der „Wahlfreiheit“ entpuppt sich als Verbrämung finanzieller Sparmaßnahmen und als Gegensatz zum Bildungsziel vertiefter Allgemeinbildung und allgemeiner Studierfähigkeit niedersächsischer Schülerinnen und Schüler. Das vorgebliche Ziel der Reform ist somit weder gesellschaftspolitisch wünschenswert noch finanzpolitisch erreichbar.
Christian Löhr, Vorsitzender im Niedersächsischen Altphilologenverband
Dr. Katja Sommer, Vorsitzende im Deutschen Altphilologenverband
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